-
Änderungsnäher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B2
Änderungsschneider/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Änderungsschneider
Anmerkungen:
-
Anlagenmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung fünf Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
-
Anlagenmechaniker/in - Versorgungstechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung fünf Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
A
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst vier Handlungsfelder.
Vorgängerberufe waren die Berufe Gas- und Wasserinstallateur/in sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
-
Asphaltbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in FR Braunkohle
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in FR Feuerfeste und keramische Rohstoffe
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in FR Naturstein
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in FR Sand und Kies
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Aufbereitungsmechaniker/in FR Steinkohle
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Augenoptiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Augenoptiker
Anmerkungen:
-
Ausbaufacharbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Ausbaufacharbeiter/in (3-jährig)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Ausbaufachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Autofachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Automatenfachmann/fachfrau FR Automatenmechatronik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Automobilkaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Bäcker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Bäcker
Anmerkungen:
-
Bäckerfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Bäckerwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Backofenbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Backofenbauer/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006.
-
Bau- und Metallmaler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Baufacharbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Baufachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Baugeräteführer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Baustoffprüfer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bauten- und Objektbeschichter/in (3-jährig)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Bauten- und Objektbeschichter/in (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
-
Bauwerksabdichter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bauwerksmechaniker/in für Abbruch- und Betontrenntechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bauzeichner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bearbeiter/in für Elektroinstallation
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bearbeiter/in für Gas- und Wasserinstallation
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Bearbeiter/in im Bäckerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Bearbeiter/in im Maurerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Bearbeiter/in im Trockenbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Behälter- und Apparatebauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Behälter- und Apparatebauer
Anmerkungen:
-
Berufskraftfahrer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B2
Bestattungsfachkraft
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Bestattungsgewerbe
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Erprobung im Jahr 2003, zunächst befristet bis 2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt. Diese gilt ab 1.08.2007.
A
Beton- und Stahlbetonbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
-
Betonfertigteilbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Betonstein- und Terrazzohersteller/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Betonstein- und Terrazzohersteller
Anmerkungen:
B2
Bodenleger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Bodenleger
Anmerkungen:
B1
Bogenmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Bogenmacher
Anmerkungen:
A
Bootsbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Bootsbauer/in. Mit der Ausbildungsordnung vom 26.06.2000 sind die Ausbildungsordnungen Bootsbauer/in und Schiffbauer/in aufgehoben. Die Ausbildungsordnung zum/zur Bootsbauer/in ist zum 01.08.2011 neu erlassen worden und umfasst neu zwei Fachrichtungen.
Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
A
Bootsbauer/in (ab 2011)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Bootsbauer/in zum 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst neu zwei Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 26.06.2000 (BGBl.) ist mit Wirkung zum 31.07.2011 aufgehoben.
A
Bootsbauer/in FR Neu-, Aus- und Umbau
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
A
Bootsbauer/in FR Technik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
B1
Böttcher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Böttcher
Anmerkungen:
B1
Brauer/in und Mälzer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
A
Brunnenbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Brunnenbauer
Anmerkungen:
B1
Buchbinder/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Buchbinder
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufe zum/zur Buchbinder/in (HwO/BBIG) zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Bis dahin umfasste der Beruf drei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Buchbinder/in nach Handwerksordnung.
B1
Buchbinder/in (ab 2011)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Buchbinder
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Buchbinder/in nach Handwerksordnung zum 1.08.2011 mit Pflicht- und Wahlqualifikationen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Der Vorgängerberuf zum/zur Buchbinderin (HwO/BBIG)umfasste drei Fachrichtungen.
-
Buchbinderwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Buchhändler
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Buchhändler/in zum 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst Wahlqualifikationen. Die Ausbildungsordnung vom 05.03.1998, BGBl. Teil I/S. 462 ist mit Wirkung zum 31.07.2011 aufgehoben. Sie umfasste drei Schwerpunkte.
A
Büchsenmacher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2010
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Büchsenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Büchsenmacher/in. Die Ausbildungsordnung vom 6.04.1989 (BGBl.) ist somit zum 31.07.2010 ungültig. Hier betrug die Ausbildungsdauer 42 Monate. Mit Wirkung zum 1.08.2010 gilt die Ausbildungsordnung vom 26.05.2010 (BGBl.)mit einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten.
A
Büchsenmacher/in (ab 2010)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Büchsenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Büchsenmacher/in zum 1.08.2010. Die Ausbildungsdauer beträgt nun statt 42 Monate 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 6.4.1989 (BGBl.) ist mit Wirkung zum 31.07.2010 aufgehoben.
-
Bühnenmaler/in und -plastiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bühnenmaler/in und -plastiker/in FR Malerei
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bühnenmaler/in und -plastiker/in FR Plastik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bürokaufmann/frau
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Bürokraft
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B2
Bürsten- und Pinselmacher/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
B2
Bürsten- und Pinselmacher/in FR Bürstenherstellung
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
B2
Bürsten- und Pinselmacher/in FR Pinselherstellung
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
-
Chemielaborant/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Chemigrafen/in
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Chemigraf/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
-
Chemikant/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Chirurgiemechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Chirurgiemechaniker
Anmerkungen:
A
Dachdecker/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
A
Dachdecker/in FR Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
A
Dachdecker/in FR Reetdachtechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
B1
Damenschneider/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Damenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
-
Destillateur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
B1
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) FR Drechseln
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
B1
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) FR Elfenbeinschnitzen
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
A
Dreher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Dreher/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
B1
Drucker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Drucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste vier Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Druck, gültig ab 1.08.2011.
-
Edelsteinfasser/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Edelsteingraveur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
B1
Edelsteinschleifer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
B1
Edelsteinschleifer/in FR Edelsteingravieren
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
B1
Edelsteinschleifer/in FR Edelsteinschleifen
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
B1
Edelsteinschleifer/in FR Industriediamantschleifen
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
B1
Edelsteinschleifer/in FR Schmuckdiamantschleifen
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
-
Elektroanlagenmonteur/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Elektroinstallateur/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroinstallateur/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
-
Elektroinstallationswerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Elektromaschinenbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektromaschinenbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik, gültig ab 1.08.2003.
A
Elektromechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektromechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
-
Elektroniker für Automatisierungstechnik (IH)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Automatisierungstechni(BBIG), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war u. a. der Beruf Industrieelektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
-
Elektroniker für Betriebstechnik (IH)
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Betriebstechnik (BBIG, Industrielle Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Energielektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
-
Elektroniker für Gebäude- und Infrastrukturtechnik (IH)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Elektroniker für Geräte und Systeme (IH)
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Geräte und Systeme (BBIG, Industrielle Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war u. a. der Beruf Industrieelektroniker/in, Kommunikationselektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
-
Elektroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
dieser Beruf ist keiner Berufsgruppe zugeordnet
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Elektroniker/in FR Automatisierungs- und Systemtechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
A
Elektroniker/in FR Automatisierungstechnik (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
A
Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
A
Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
A
Elektroniker/in FR Informations- und Telekommunikationstechnik (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
A
Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
-
Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik (IH)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Die Erprobungsverordnung ist im Jahr 2008 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektromaschinenbauer/in (HWO) und Elektromaschinenmonteur/in (BBIG). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
-
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik nach der HWO
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
-
Energieelektroniker/in - Anlagentechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Energieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in für Betriebstechnik (Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
B1
Estrichleger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Estrichleger
Anmerkungen:
-
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachgehilfe/in im Nahrungsmittelverkauf
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachhelfer/in für Reinigungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in FR Daten- und Prozessanalyse
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in FR Digitale Vernetzung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in FR Systemintegration
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachinformatiker/in Systemintegration
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Abwassertechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Fruchtsafttechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B2
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2007. Er kann auf den Ausbildungberuf Holz- und Bautenschützer/in angerechnet werden.

-
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Lagerlogistik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Lagerlogistik, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Fachkraft für Lagerwirtschaft, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
-
Fachkraft für Lagerwirtschaft
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Lagerwirtschaft zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist die Fachkraft für Lagerlogistik, gültig ab 1.08.2004.
-
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B2
Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Gerber
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Lederverarbeitung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachkraft für Lederverarbeitung, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Mit der Neuordnung zur Fachkraft für Lederverarbeitung ist die Vorschrift zur Ausbildung zum/zur Schuh- und Lederwarenstepper nicht mehr anzuwenden.
Anrechnung: Die Ausbildung der Fachkraft für Lederverarbeitung ist mit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer von zwei Jahren auf die Ausbildung zum/zur Schuhfertiger/in oder mit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer von einem Jahr auf die Ausbildung zum/zur Sattler/in anzurechnen.
-
Fachkraft für Metalltechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Metalltechnik in vier Fachrichtungen, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Drahtwarenmacher,Drahtzieher,Federmacher,Fräser,Gerätezusammensetzer,Kabeljungwerker, Maschinenzusammensetzer, Metallschleifer, Revolverdreher, Schleifer und Teilezurichter. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2013 aufgehoben.

Die Berufsaubildung kann in folgenden Berufen fortgesetzt werden (je nach Fachrichtung (FR)):
FR 1: Fertigungsmechaniker, Industriemechaniker;
FR 2: Anlagenmechaniker, Konstruktionsmechaniker,Metallbauer FR Konstruktionstechnik;
FR 3: Zerspanungsmechaniker, Feinwerkmechaniker SW Zerspanungstechnik;
FR 4: Stanz- und Umformmechaniker
Fortsetzung nach den Vorschriften dieser Berufe ab dem 3. Ausbildungsjahr
-
Fachkraft für Metalltechnik (3-jährig)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Metalltechnik FR Konstruktionstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Metalltechnik FR Montagetechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Metalltechnik FR Umform- und Drahttechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Möbel-, Küchen und Umzugservice
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B2
Fachkraft für Speiseeis
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Speiseeishersteller
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Süßwarentechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Süßwarentechnik FR Schokolade
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
je 2 Ausbildungsverhältnisse in 2003 und 2004
-
Fachkraft im Gastgewerbe
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachlagerist/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachlagerist/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate und kann auf die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik angerechnet werden.
Vorgängerberuf war der Beruf Handelsfachpacker/in, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
-
Fachmann/frau für Systemgastronomie
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/-in Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/-in für Bürstenherstellung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in Bäcker
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in Fahrzeuglackierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung, HWK Heilbronn, 2012). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in Fleischer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in Friseur
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Bäcker
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Bäckereien
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Buchbinderei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Bürokommunikation
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 147, veröffentlicht im Jahr 2011.
-
Fachpraktiker/in für Büromanagement
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Elektronik (3 Jahre)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Elektronik (3,5 Jahre)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Elektroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Sie umfasst die Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.
-
Fachpraktiker/in für Fachverkauf im Lebensmittelhandwerk
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Fahrzeuglackierung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Fahrzeugpflege
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Fleischer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Gebäudereiniger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Gebäudereinigung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Holzbearbeitung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 144, veröffentlicht im Jahr 2011.
-
Fachpraktiker/in für Kfz-Mechatroniker
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildung umfasst den Schwerpunkt PKW-Technik.
-
Fachpraktiker/in für Land- und Baumaschinenmechatronik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Land- und Baumaschinentechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Metallbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 143, veröffentlicht im Jahr 2011.
-
Fachpraktiker/in für Metallbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Sie umfasst die Fachrichtung Konstruktionstechnik.
-
Fachpraktiker/in für Orthopädietechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in für Tischler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 153, veröffentlicht im Jahr 2011.
-
Fachpraktiker/in im Tischler-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Ausbaufachwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Bäcker-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Dachdeckerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Damenschneiderhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Elektroniker-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Fleischerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Gebäudereinigerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Hochbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Konditor-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Lebensmittelverkauf
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Maler- und Lackiererhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in im Maßschneiderhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Maurerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in im Verkauf
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 146, veröffentlicht im Jahr 2011.
-
Fachpraktiker/in im Zimmererhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in Lager (§66 BBiG)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in Maler und Lackierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fachpraktiker/in Verkauf im Bäcker-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in Verkauf im Lebensmittelhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Konstanz). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachpraktiker/in Verkäufer/in im Fleischerhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung, HWK Ulm, 2012). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk FR Bäckerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
-
Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk FR Fleischerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
-
Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk FR Konditorei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
-
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk FR Bäckerei
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
-
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk FR Fleischerei
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
-
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk FR Konditorei
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
-
Fachwerker/in für Feinwerktechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachwerker/in für Metallbautechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachwerker/in für Reinigungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fachwerker/in im Maler- und Lackiererhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Fahrradmonteur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
2-jähriger Ausbildungsberuf, anrechenbar an den Zweiradmechaniker.
-
Fahrzeuginnenausstatter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fahrzeuginnenausstatter/in, gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Fahrzeugpolsterer/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
-
Fahrzeuginterieur-Mechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Fahrzeuglackierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
-
Fahrzeugpfleger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fahrzeugpfleger/in (24 Monate)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fassadenmonteur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Feinmechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Feinmechaniker/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
B1
Feinoptiker/in
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Feinoptiker
Anmerkungen:
-
Feinpolierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Feintäschner/in
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Feintäschner/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Sattler/in, gültig ab 1.08.2005. Dieser umfasst drei Fachrichtungen.
A
Feinwerkmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst 3 Schwerpunkte. Nach Erprobung der Verordnung im Jahr 2003 wurde der Beruf im Jahr 2008 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt. Mit Neuordnung des Berufes im Jahr 2010 wurde eine vierter Schwerpunkt hinzugefügt.
Vorgängerberufe waren die Berufe Dreher/in, Feinmechaniker/in, Maschinenbaumechaniker/in und Werkzeugmacher/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2002 aufgehoben.
A
Fernmeldeanlagenelektroniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fernmeldeanlagenelektroniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
-
Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fertigungsmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Feuerungs- und Schornsteinbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
-
Flachglasmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Flachglastechnologe/technologin
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Flechtwerkgestalter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Korb- und Flechtwerkgestalter
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Flechtwerkgestalter/in, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Schwerpunkte.
Vorgängerberuf war der Beruf Korbmacher/in,der damit zum 31.07.2006 aufgehoben.
A
Fleischer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Fleischer
Anmerkungen:
-
Fleischerfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Fleischerwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Flexografen/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Flexograf/in zum 31.07.2011. Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Flexografie, gültig ab 1.08.2011.
B1
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Anmerkungen:
-
Florist/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fluggerätemechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fluggerätemechaniker/in zum 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 20.06.1997/S. 1465 (BGBl.) mit 1. Änderung: BGBl. I/15.11.2003/S. 2304 und 2. Änderung BGBl. I/18.05.2004/S. 992 ist mit Wirkung zum 31.07.2013 aufgehoben. Bis dahin war dies ein Monoberuf.
-
Fluggerätmechaniker/in FR Fertigungstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Fotograf/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Fotografen
Anmerkungen:
-
Fotolaborant/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
B1
Fotomedienfachmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Fotografen
Anmerkungen:
-
Fotomedienlaborant/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Fräser/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zjm 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
-
Fräserfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen (Kammerregelung HWK Karlsruhe, Konstanz). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben.
A
Friseur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Friseure
Anmerkungen:
B1
Galvaniseur/in
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Galvaniseure
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Galvaniseur/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Oberflächebeschichter/in, gültig ab 1.08.2005.
B1
Galvanoplastiker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Galvanoplastiker/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
A
Gas- und Wasserinstallateur/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gas- und Wasserinstallateur/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik , gültig ab 1.08.2003.
B1
Gebäudereiniger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Gebäudereiniger
Anmerkungen:
-
Gebäudereinigerwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Gebäudereinigungsfachkraft
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Geigenbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Geigenbauer
Anmerkungen:
B2
Gerber/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Gerber
Anmerkungen:
A
Gerüstbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Gerüstbauer
Anmerkungen:
-
Gestalter/in für immersive Medien
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Gestalter/in für visuelles Marketing
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Gießereimechaniker/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Glas- und Kerammaler/in
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Glas- und Kerammaler/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Industriekeramiker/in, gültig ab 1.08.2005.
B1
Glas- und Porzellanmaler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glas- und Porzellanmaler
Anmerkungen:
A
Glasapparatebauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Glasbläser/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Glasbläser/in FR Christbaumschmuck
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Glasbläser/in FR Glasgestaltung
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Glasbläser/in FR Kunstaugen
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Glaser/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
A
Glaser/in FR Fenster- und Glasfassadenbau
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
A
Glaser/in FR Verglasung und Glasbau
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
B1
Glasveredler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
B1
Glasveredler/in FR Glasmalerei und Kunstverglasung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
B1
Glasveredler/in FR Kanten- und Flächenveredlung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
B1
Glasveredler/in FR Schliff und Gravur
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
-
Gleisbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Glockengießer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Glockengießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
B1
Gold-, Silber- und Aluminiumschläger/in
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gold-, Silber- und Aluminiumschläger/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
B1
Goldschmied/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
B1
Goldschmied/in FR Juwelen
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
B1
Goldschmied/in FR Ketten
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
B1
Goldschmied/in FR Schmuck
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
B1
Graveur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Graveure
Anmerkungen:
B1
Gürtler/in und Metalldrücker/in
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gürtler/in und Metalldrücker/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
-
Handelsfachpacker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Handelsfachpacker/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 24 Monate und konnte auf die Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik angerechnet werden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachlagerist/in, gültig ab 1.08.2004.
B2
Handschuhmacher/in
Gültigkeit bis:
25.02.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Handschuhmacher
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Handschuhmacher/in zum 25.02.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
B1
Handzuginstrumentenmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Handzuginstrumentenmacher
Anmerkungen:
-
Hauswartsgehilfe/in
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Helfer/in im Weberhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Herrenschneider/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Herrenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
-
Hochbaufacharbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Hochbaufacharbeiter/in (3-jährig)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Hochbaufachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B2
Holz- und Bautenschützer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2007. Der zweijährige Ausbildungberuf Fachkraft im Holz- und Bautenschutzgewerbe kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
B2
Holz- und Bautenschützer/in FR Bautenschutz
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
B2
Holz- und Bautenschützer/in FR Holzschutz
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
-
Holzbearbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Holzbearbeitungsmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Holzbildhauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Holzbildhauer
Anmerkungen:
B1
Holzblasinstrumentenmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Holzblasinstrumentenmacher
Anmerkungen:
-
Holzfachpraktiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Hildesheim-Südniedersachsen). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Dieser Berufe wurde 2012 aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der/die Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung.
-
Holzfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Holzmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Holzmechaniker/in FR Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Holzmechaniker/in FR Herstellen von Bauelementen, Holzpackmittel und Rahmen
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Holzmechaniker/in FR Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Holzmechaniker/in FR Möbelbau und Innenausbau
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Holzmechaniker/in FR Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Holzspielzeugmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
-
Holzverarbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Holzwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 bzw. 36 Monate. Bis 2008 wurden diese statistisch gemeinsam erfasst.
-
Holzwerker/in 3-jährig
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Hörakustiker/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Hörakustiker
Anmerkungen:
A
Hörgeräteakustiker/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Hörakustiker
Anmerkungen:
-
Hotelfachmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur im Jahr 2006 und 2008 gemeldet.
B1
Hut- und Mützenmacher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Modisten
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Hut- und Mützenmacher/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Modist/in, gültig ab 1.08.2004.
-
Immobilienkaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Immobilienkaufmann/frau, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst Wahlqualifikationen.
Vorgängerberuf war der/die Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, der damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
-
Industrie-Isolierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Industrieelektriker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Industrieelektriker/in FR Betriebstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Industrieelektriker/in FR Geräte und Systeme
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Industrieelektroniker/in - Gerätetechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industrieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Automatisierungstechnik bzw. für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
-
Industrieelektroniker/in - Produktionstechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industrieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Automatisierungstechnik bzw. für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
-
Industriekaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Industriekeramiker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Industriekeramiker/in in vier Ausrichtungen, gültig ab 1.08.2005.
-
Industriekeramiker/in - Anlagentechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
-
Industriekeramiker/in - Dekorationstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
-
Industriekeramiker/in - Modelltechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
-
Industriekeramiker/in - Verfahrenstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
-
Industriemechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriemechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 4 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
-
Industriemechaniker/in - Betriebstechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriemechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 4 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
-
Informatikkaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Informationselektroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Informationstechniker
Anmerkungen:
-
Installationspraktiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Isolierfacharbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
IT-System-Elektroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
IT-System-Kaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006.
A
Kälteanlagenbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kälteanlagenbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kälteanlagenbauer/in zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechatroniker/in für Kältetechnik, gültig ab 1.08.2007.
-
Kanalbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Karosserie- und Fahrzeugbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in, gültig ab 1.08.2003.
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Karosserie- und Fahrzeubauer/in sowie Wagner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum aufgehoben.
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in FR Caravan- und Reisemobiltechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in FR Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in FR Karosserie- und Fahrzeugbautechnik (bis 31.07.2023)
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in FR Karosserieinstandhaltungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
A
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in FR Karosserieinstandhaltungstechnik (bis 31.07.2023)
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
-
Karosseriebearbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Kaufmann/frau für Bürokommunikation
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für Büromanagement
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Büromanagement gültig ab 1.08.2014. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Bürokaufmann/frau, Kaufmann/frau für Bürokommunikation und der/die Fachangestellte für Bürokommunikation. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2014 aufgehoben.
-
Kaufmann/frau für Dialogmarketing
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für Digitalisierungsmanagement
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für Groß- und Außenhandelsmanagement FR Außenhandel
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für Groß- und Außenhandelsmanagement FR Großhandel
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für IT-System-Management
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau für Marketingkommunikation
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Marketingkommunikation, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Werbekaufmann/frau, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
-
Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Speditionskaufmann/frau, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
-
Kaufmann/frau im E-Commerce
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau im Einzelhandel
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau im Gesundheitswesen
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Immobilienkaufmann/frau, gültig ab 1.08.2006.
-
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel FR Außenhandel
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel FR Großhandel
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Keramiker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Keramiker
Anmerkungen:
Aufhebung der Ausbildungsordnung zum/zur Keramiker/in vom 19.03.1984 (BGBl.) zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2009 gilt die Ausbildungsordnung vom 27.05.2009.
B1
Keramiker/in (ab 2009)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Keramiker
Anmerkungen:
Neuordnung der Ausbildungsordnung zum/zur Keramiker/in mit Wirkung zum 1.08.2009. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst Wahlqualfikationen.
Die Ausbildungsordnung vom 19.03.1984 ist hiermit aufgehoben. Sie umfasste drei Fachrichtungen.
B1
Kerzenhersteller/in und Wachsbildner/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
B1
Klavier- und Cembalobauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
B1
Klavier- und Cembalobauer/in FR Cembalobau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
B1
Klavier- und Cembalobauer/in FR Klavierbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
-
Klavierstimmer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Klempner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Klempner
Anmerkungen:
-
Koch/Köchin
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kommunikationselektroniker/in - Informationstechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kommunikationselektroniker/in (drei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
-
Kommunikationselektroniker/in - Telekommunikationstechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kommunikationselektroniker/in (drei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
A
Konditor/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Konditoren
Anmerkungen:
-
Konstruktionsmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Konstruktionsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 5 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
-
Konstruktionsmechaniker/in - Feinblechbau -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Konstruktionsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 5 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
-
Korb- und Flechtwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Korbmacher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Korb- und Flechtwerkgestalter
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Korbmacher/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste zwei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Flechtwerkgestalter/in, gültig ab 1.08.2006.
B2
Kosmetiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Kosmetiker
Anmerkungen:
-
Kraftfahrzeugbearbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Kraftfahrzeugelektriker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugelektriker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003.
A
Kraftfahrzeugmechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugmechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate und umfasste drei Schwerpunkte.
Nachfolgeberuf ist der/die Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003.
A
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Überführung von der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst vier Schwerpunkte.
Vorgängerberufe waren die Berufe Kraftfahrzeugelektriker/in und Kraftfahrzeugmechaniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
-
Kraftfahrzeugservicehelfer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Kraftfahrzeugservicemechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Entwicklung und Erprobung im Jahr 2004, zunächst befristet bis 2009 und verlängert bis 2013. Die Ausbildungsordnung ist zum 31.07.2013 ausgelaufen.
Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Die Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechatroniker kann in der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Mechaniker für Landmaschinentechnik, Mechaniker für Vulkanisationstechnik oder Zweiradmechaniker in der Fachrichtung Motorradtechnik (neu ab 2009) nach den Vorschriften für die zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden.
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Bauteile
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Compound- und Masterbatchherstellung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Faserverbundtechnologie
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Formteile
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Halbzeuge
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Kunststofffenster
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin FR Mehrschichtkautschukteile
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Kürschner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Kürschner
Anmerkungen:
-
Lagerfachhelfer/in (IHK)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen(IHK-Regelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Statistisch wurde nur ein Ausbildungsverhältnise registriert (Prüfung in 2009).
A
Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Land- und Baumaschinenmechatroniker/in , gültig ab 1.08.2014. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der/die Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik (vormals Mechaniker/in für Landmaschninentechnik). Die Ausbildungsordnungen dieses Berufes ist zum 31.07.2014 aufgehoben.
A
Landmaschinenmechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Landmschinenmechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik, gültig ab 1.08.2003.
-
Leichtflugzeugbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Leuchtröhrenglasbläser/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Maler- und Lackiererfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Bauten- und Korrosionsschutz
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Bauten- und Korrosionsschutz (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Gestaltung und Instandhaltung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Gestaltung und Instandhaltung (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
A
Maler/in und Lackierer/in FR Kirchenmalerei und Denkmalpflege (bis 31.07.2021)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
-
Malerfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Manufakturporzellanmaler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur 1 Ausbildungabschluss in 2008.
-
Maschinen- und Anlagenführer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate und umfasst fünf Schwerpunkte.
Die Ausbildung kann je nach Schwerpunkt (SW) in weiteren Ausbildungsberufen angerechnet werden:
SW 1 - Metall-/Kunstststofftechnik: Verfahrensmechaniker/in Kunststoff- und Kautschuktechnik; Feinwerkmechaniker/in;Fertigungsmechaniker/in;Industriemechaniker/in;Werkzeugmechaniker/in;Zerspanungsmechaniker/in;
SW 2 - Textiltechnik: Produktionsmechaniker/in -Textil;
SW 3 - Textilveredelung: Produktveredler/in -Textil;
SW 4 - Lebensmitteltechnik: Fachkraft für Lebensmitteltechnik; Molkereifachmann/frau (gilt nur noch für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis 8.04.2006 begründet wurden); Fachkraft für Fruchtsafttechnik;Brauer/in und Mälzer/in
SW 5 - Druckweiter- und Papierverarbeitung: alt -> Buchbinder/in,FR Buchfertigung (Serie) und Druckweiterverarbeitung (Serie);Verpackungsmittelmechaniker/In und neu ->Packmitteltechnolge/in
A
Maschinenbaumechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Maschinenbaumechaniker/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
B2
Maskenbildner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Maskenbildner
Anmerkungen:
B1
Maßschneider/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst zwei Schwerpunkte.
Vorgängerberufe waren die Berufe Damen-, Herren- und Wäscheschneider/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
-
Maßschneiderhelfer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Maßschuhmacher/in FR Maßschuhe
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
B1
Maßschuhmacher/in FR Schaftbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
-
Mathematisch-Technische/r Softwarentwickler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mathematisch-Technische/r Softwarentwickler/in, gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Mathematisch-technische/r Assisten/in, der damit zum 31.7.2007aufgehoben ist.
A
Maurer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
A
Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Erprobung im Jahr 2003, zunächst befristet bis 2007, und verlängert bis 2009. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008. Die Ausbildungsordnung wurde zum 31.07.2013 aufgehoben.
Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Dieser Beruf ist dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zugeordnet.
A
Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechaniker/in für Land- und Baumschinentechnik, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Überführung von der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Landmschinenmechaniker/in,der damit zum 31.07.2008 aufgehoben ist.
A
Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst zwei Fachrichtungen.
Vorgängerberuf war der Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in, dessen Ausbildungsordnung damit zum 31.07.2004 aufgehoben ist.
A
Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik FR Reifen- und Fahrwerktechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
A
Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik FR Vulkanisationstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
-
Mechatroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Mechatroniker/in für Kältetechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kälteanlagenbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechatroniker/in für Kältetechnik, gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Kälteanlagenbauer/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2007 aufgehoben.
-
Mediengestalter/in Bild und Ton
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in Digital und Print (HWO/BBIG), gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen einschließlich Wahlqualifikationen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Mediengestalter/in für Digital und Print (BBIG) sowie Schriftsetzer/in (HWO). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2007 aufgehoben.
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Beratung und Planung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Designkonzeption
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Digitalmedien
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Gestaltung und Technik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Konzeption und Visualisierung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Printmedien
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Digital und Print FR Projektmanagement
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
B1
Mediengestalter/in Flexografie
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in Flexografie, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Flexograf/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
-
Mediengestalter/in für Digital- u. Printmedien
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien (BBIG) zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste vier Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Digital und Print (HWO/BBIG), gültig ab 1.08.2007.
-
Medienkaufmann/frau Digital und Print
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Medientechnologe/in Druck
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Druck mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Drucker/in und Steindrucker/in. Sie sind damit aufgehoben.
-
Medientechnologe/in Druckverarbeitung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Druckverarbeitung mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Buchbinder/in (HWO/BBIG), der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Anrechnung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum/zur Medientechnologen/in Druckverarbeitung um zwei Jahre verkürzt werden.
B1
Medientechnologe/in Siebdruck
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Siebdrucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Siebdruck mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Siebdrucker/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
B1
Metall- und Glockengießer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glockengießer, Zinngießer/in und sowie Metallformer/in und Metallgießer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.1998 aufgehoben.
B1
Metall- und Glockengießer/in FR Kunst- und Glockengusstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
B1
Metall- und Glockengießer/in FR Metallgusstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
B1
Metall- und Glockengießer/in FR Zinngusstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
A
Metallbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
A
Metallbauer/in FR Konstruktionstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
A
Metallbauer/in FR Metallgestaltung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
A
Metallbauer/in FR Nutzfahrzeugbau
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
-
Metallbearbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Metallbildner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Ziseleur/in, Gold-, Silber- und Aluminiumschläger/in sowie Gürtler/in und Metalldrücker/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.1998 aufgehoben.
B1
Metallbildner/in FR Goldschlagtechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
B1
Metallbildner/in FR Gürtler- und Metalldrücktechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
B1
Metallbildner/in FR Gürtlertechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
B1
Metallbildner/in FR Metalldrücktechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
B1
Metallbildner/in FR Ziseliertechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
B1
Metallblasinstrumentenmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Metallblasinstrumentenmacher
Anmerkungen:
-
Metallfachpraktiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Metallfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Metallfeinbearbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Metallformer/in und Metallgießer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Metallformer/in und Metallgießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
-
Metallschleifer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zjm 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
-
Metallwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Karlsruhe, Reutlingen, Koblenz). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Der Ausbildungsberuf wurde aufgehoben.
B1
Modellbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Modellbauer/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Technische/r Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009.
-
Modellbaumechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Modellbaumechaniker/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate und umfasste zwei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Technische/r Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009.
-
Modenäher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Modeschneider/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Modist/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Modisten
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Modist/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Modist/in (nach Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1966) sowie Hut- und Mützenmacher/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
B1
Müller/in
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Müller/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft), gültig ab 1.08.2006.
B1
Müller/in (Verfahrenstechnolog(e/in) in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft), gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Müller/in, dessen Ausbildungsordnung damit zum 31.07.2006 aufgehoben ist.
-
Musikalienhändler/in
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Musikalienhändler/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Musikfachhändler/in, gültig ab 1.08.2009.
-
Musikfachhändler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Musikfachhändler/in (Erprobungsverordnung), gültig ab 1.08.2009. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Musikalienhändler/in, der damit zum 31.07.2009 aufgehoben ist.
-
Näher/in im Damen- und Herrenschneiderhandwerk
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Näher/in im Damenschneiderhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Naturwerksteinmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Naturwerksteinmechaniker/in FR Maschinenbearbeitungstechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Naturwerksteinmechaniker/in FR Schleiftechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Naturwerksteinmechaniker/in FR Steinmetztechnik
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Oberflächenbeschichter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Galvaniseure
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Oberflächenbeschichter/in, gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Galvaniseur/in, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
A
Ofen- und Luftheizungsbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Backofenbauer/in sowie Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2006 aufgehoben.
B1
Orgel- und Harmoniumbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
B1
Orgel- und Harmoniumbauer/in FR Orgelbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
B1
Orgel- und Harmoniumbauer/in FR Pfeifenbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
B1
Orgelbauer/in FR Orgelbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
B1
Orgelbauer/in FR Pfeifenbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
A
Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädietechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in zum 31.07.2013. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Orthopädietechnik-Mechaniker/in, gültig ab 1.08.2013.
A
Orthopädieschuhmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädieschuhmacher
Anmerkungen:
A
Orthopädietechnik-Mechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädietechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Orthopädietechnik-Mechaniker/in mit drei Schwerpunkten, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Der Vorgängerberuf Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in ist damit zum 31.07.2013 aufgehoben.
-
Packmitteltechnologe/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Packmitteltechnologe/in, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Verpackungsmittelmechaniker/in, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Anrechung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum/zur Packmitteltechnologen/in um zwei Jahre verkürzt werden.
B1
Parkettleger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Parkettleger
Anmerkungen:
-
Pelzveredler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Bisher nur ein Ausbildungsverhältnis, mit Abschlussprüfung im Jahr 2009.
-
Personaldienstleistungskaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B2
Polster- und Dekorationsnäher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
Anmerkungen:
-
Polsterer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Präzisionswerkzeugmechaniker/in FR Schneidwerkzeuge
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
B1
Präzisionswerkzeugmechaniker/in FR Zerspanwerkzeuge
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
-
Produktionsfachkraft Chemie
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Produktionsmechaniker/in Textil
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Produktionstechnologe/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2008. Sie umfasst drei Einsatzgebiete.
-
Produktveredler/in Textil
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Raumausstatter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Raumausstatter
Anmerkungen:
-
Raumausstatterwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Raumgestalter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Restaurantfachmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Rohrleitungsbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Rollladen- und Jalousiebauer/in
Gültigkeit bis:
30.07.2004
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Rolladen- und Jalousiebauer/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2004.
B1
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Rolladen- und Jalousiebauer/in]. Die Ausbildungsordnungen dieses Berufes ist damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
B1
Sattler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Sattler/in, gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Sattler/in (als Monoberuf) und Feintäschner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 aufgehoben.
B1
Sattler/in FR Fahrzeugsattlerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
B1
Sattler/in FR Feintäschnerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
B1
Sattler/in FR Reitsportsattlerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
-
Schädlingsbekämpfer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Schäftemacher
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Schilder- und Lichtreklamehersteller/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Anmerkungen:
B2
Schirmmacher/in
Gültigkeit bis:
07.05.2008
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Schirmmacher
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Schirmmacher/in zum 07.05.2008. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
-
Schlosser-Fachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen (Kammerregelungen HWK Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz und
Reutlingen). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Berufe wurde aufgehoben.
Nachfolgeberufe sind der/die Fachpraktiker/in für Metallbau (HWK Konstanz, 2011) und Fachpraktiker/in für Metallbautechnik (HWK Stuttgart, 2008).
-
Schmucktextilienhersteller/in
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Schmucktextilienhersteller/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Produktionsmechaniker/in Textil, gültig ab 1.08.2005.
B1
Schneidwerkzeugmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
A
Schornsteinfeger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Schornsteinfeger
Anmerkungen:
B1
Schriftsetzer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Schriftsetzer/in (nach HWO) zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste zwei Schwerpunkte.
Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Digital und Print, gültig ab 1.08.2007.
B1
Schuhmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
-
Schweißer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Segelmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Segelmacher
Anmerkungen:
A
Seiler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Seiler
Anmerkungen:
-
Servicefachkraft für Dialogmarketing
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Servicefahrer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Siebdrucker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Siebdrucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Siebdrucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Siebdruck, gültig ab 1.08.2011.
B1
Silberschmied/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
-
Speditionskaufmann/frau
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Speditionskaufmann/frau zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung, gültig ab 1.08.2004.
B2
Speiseeishersteller/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Speiseeishersteller
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf (Entwicklung und Erprobung). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate. Die Berufsausbildung kann in einem der folgenden Ausbildungsberufe fortgesetzt werden:
1. Konditor/in nach den Vorschriften des 2. und 3. Ausbildungsjahr
2. Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Konditorei, nach den Vorschriften des 2. und 3. Lehrjahres
3. Fachkraft im Gastgewerbe nach den Vorschriften des 2. Ausbildungsjahres
Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2008 und ist befristet bis 31.07.2013. Die Befristung wurde um ein Jahr bis 31.07.2014 verlängert.
-
Spezialtiefbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Stanz- und Umformmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2013.
Die erfolgreich abgelegt Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik kann unter Berücksichtigung der hier erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsverordnung angerechnet werden.
B2
Steindrucker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Steindrucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Steindrucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Druck, gültig ab 1.08.2011.
A
Steinmetz/in und Steinbildhauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
A
Steinmetz/in und Steinbildhauer/in FR Steinbildhauerarbeiten
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
A
Steinmetz/in und Steinbildhauer/in FR Steinmetzarbeiten
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
B1
Stereotypeure/in
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Stereotypeur/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
B1
Sticker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sticker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Sticker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
A
Straßenbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Straßenbauer
Anmerkungen:
B2
Stricker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Stricker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Stricker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
A
Stukkateur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Stuckateure
Anmerkungen:
A
Systemelektroniker/in (bis 31.07.2021)
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
-
Systeminformatiker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Tankwart/in
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur im Jahr 2006 1 Ausbildungsverhältnis.
-
Technische/r Konfektionär
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Technische/r Modellbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009. Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Modellbauer/in (nach HwO) und Modellbaumechaniker/in (nach BBIG). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2009 aufgehoben.
B1
Technische/r Modellbauer/in FR Anschauung
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Gültig ab 1.08.2009. Vorgängerberufe waren der/die Modellbauer/in (nach HwO) und der/die Modellbaumechaniker/in (nach BBIG). Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen.
B1
Technische/r Modellbauer/in FR Gießerei
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
B1
Technische/r Modellbauer/in FR Karosserie und Produktion
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
-
Technische/r Produktdesigner/in
Gültigkeit bis:
31.07.2016
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Produktdesigner/in, gültig ab 1.08.2011 und zunächst befristet bis 31.07.2016. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst zwei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Technische/r Zeichner/in und Produktdesigner/in (Ausbildungsdauer 36 Monate, Monoberuf). Die Ausbildungsordnungen dieser beiden Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
-
Technische/r Produktdesigner/in (bis 2011)
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Technischen Produktdesigner/in. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 24.05.2005(BGBl.) ist somit zum 31.07.2011 ungültig. Mit Wirkung zum 1.08.2011 gilt die Ausbildungsordnung vom 21.06.2011(BGBl.).
Der Beruf ist im Jahr 2005 neu enstanden.
-
Technische/r Produktdesigner/in FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Technische/r Produktdesigner/in FR Produktgestaltung und -konstruktion
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Technische/r Systemplaner/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Systemplaner/in, gültig ab 1.08.2011 und zunächst befristet bis 31.07.2016. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der neu geordnete Beruf umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Technische/r Zeichner/in und Produktdesigner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser beiden Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
-
Technische/r Systemplaner/in FR Elektrotechnische Systeme
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Technische/r Systemplaner/in FR Stahl- und Metallbautechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Technische/r Systemplaner/in FR Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Technische/r Zeichner/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Zeichner/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungdauer betrug 42 Monate und umfasste fünf Fachrichtungen.
Nachfolgeberufe sind die Berufe Technische/r Produktdesigner/in und Technische/r Systemplaner/in gültig ab 1.08.2011.
Anmerkung:
Handwerksbetriebe, die bislang Technische Zeichner/innen in den Fachrichtungen Maschinen- und Anlagentechnik oder Holztechnik ausgebildet haben, wird empfohlen, ihre Nachwuchskräfte künftig als Technische Produktdesigner/in in den Fachrichtungen Produktgestaltung und -konstruktion oder Maschinen- und Anlagenkonstruktion auszubilden.
Für den/die Technischen Systemplaner/in gibt es die drei Fachrichtungen:
Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnische Systeme.
-
Teilezurichter/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zum 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
-
Textil- und Modenäher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Textil- und Modeschneider/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der neu gestaltete Beruf umfasst sechs Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Sticker/in, Stricker/in und Weber/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Filzen
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Klöppeln
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Posamentieren
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Sticken
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Stricken
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
B1
Textilgestalter/in im Handwerk FR Weben
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
-
Textilmechaniker/in Weberei
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Textilmechaniker/in Weberei zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Prouktionsmechaniker/in Textil, gültig ab 1.08.2005.
-
Textilreiniger-Werker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
B1
Textilreiniger/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Textilreiniger
Anmerkungen:
A
Thermometermacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Thermometermacher/in FR Thermometerblasen
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
A
Thermometermacher/in FR Thermometerjustieren
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
-
Tiefbaufacharbeiter/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Tiefbaufacharbeiter/in (3-jährig)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Tiefbaufachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Dresden). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der Tiefbaufacharbeiter (nach §42l HWO, 2004).
A
Tischler/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Tischler
Anmerkungen:
-
Tischlerfachwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Oberfranken). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der/die Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (2012).
-
Tourismuskaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Trockenbaumonteur/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Uhrmacher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Uhrmacher
Anmerkungen:
-
Veranstaltungskaufmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Der/Die Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik enthielt in der Ausbildungsordnung von 1997 4 Schwerpunkte, die im Jahr 2006 um weitere 2 Schwerpunkte erweitert wurden.
Zum 1.08.2012 wurde eine neue Ausbildungsordnung verabschiedet. Diese enthält nun aktuell 7 Fachrichtungen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik FR Bauteile
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik FR Faserverbundtechnologie
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik FR Formteile
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik FR Kunststofffenster
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in in der Steine- und Erdenindustrie
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Nur 1 Ausbildungsverhältnis in 2002 bzw. 2012.
-
Verfahrensmechaniker/in in der Steine- und Erdenindustrie FR Asphalttechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verfahrensmechaniker/in in der Steine- und Erdenindustrie FR Vorgefertigte Betonerzeugnisse
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Verfahrenstechnologe/technologin in der Mühlen- und Getreidewirtschaft FR Agrarlager
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
B1
Verfahrenstechnologe/technologin in der Mühlen- und Getreidewirtschaft FR Müllerei
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
B1
Vergolder/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Vergolder
Anmerkungen:
-
Verkäufer/in
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Zweijähriger Beruf, der unter den Bedingungen des 3. Lehrjahres die Ausbildung im Kaufmann/frau für Einzelhandel fortsetzen kann.
-
Verkaufshelfer/in im Bäcker-Handwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Verkaufskraft im Nahrungsmittelhandwerk
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Vermessungstechniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes Vermessungstechniker in zwei Fachrichtungen mit Inkrafttreten zum 1.08.2010. Die Ausbildungsdauer umfasst 36 Monate.
-
Vermessungstechniker/in FR Vermessung
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Verpackungsmittelmechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Verpackungsmittelmechanik/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Packmitteltechnologe/in, gültig ab 1.08.2011.
-
Verwaltungsfachangestellte/r
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik, gültig ab 1.08.2004.
B1
Wachszieher/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
B1
Wachszieher/in FR Kerzenherstellung
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
B1
Wachszieher/in FR Wachsbildnerei
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
A
Wagner/in
Gültigkeit bis:
07.05.2008
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Wagner/in zum 07.05.2008. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Aufgegangen ist der Ausbildungsberuf im Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in.
A
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Anmerkungen:
B1
Wäscheschneider/in
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Damenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
-
Wasserbauer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Weber/in
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Weber
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Weber/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
B1
Weinküfer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Weinküfer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Weinküfer/in zum 31.07.2013. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Weintechnologe/in, gültig ab 1.08.2013.
B1
Weintechnologe/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Weinküfer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Weintechnologen/in, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Weinküfer/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2013 aufgehoben.
-
Werbekaufmann/frau
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Werbekaufmann/frau zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kaufmann/frau für Marketingkommunikation, gültig ab 1.08.2006.
-
Werker/in für Feinwerktechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
-
Werkfeuerwehrmann/frau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
B1
Werksteinhersteller/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Betonstein- und Terrazzohersteller
Anmerkungen:
-
Werkstoffprüfer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch wurde das letzte Ausbildungsverhältnis im Jahr 2007 registriert (Prüfung). Dieser Ausbildungsberuf wurde im Jahr 2013 neu geordnet.
-
Werkstoffprüfer/in (ab 2013)
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkstoffprüfer/in] zum 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst nun vier Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 29.05.1996/S. 773, BGBl. ist mit Wirkung zum 31.07.2013 aufgehoben. Diese umfasst drei Schwerpunkte.
-
Werkstoffprüfer/in FR Wärmebehandlungstechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
A
Werkzeugmacher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmacher/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
-
Werkzeugmaschinenspaner - Drehen -
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Werkzeugmaschinenspaner - Fräsen -
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
-
Werkzeugmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.

-
Werkzeugmechaniker/in - Formentechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
-
Werkzeugmechaniker/in - Instrumententechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
-
Werkzeugmechaniker/in - Stanz- und Umformtechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
A
Zahntechniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Zahntechniker
Anmerkungen:
A
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik , gültig ab 1.08.2003.
-
Zerspanungsmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.

-
Zerspanungsmechaniker/in - Drehtechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
-
Zerspanungsmechaniker/in - Frästechnik -
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
A
Zimmerer/Zimmerin
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Zimmerer
Anmerkungen:
B1
Zinngießer/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Zinngießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
B1
Ziseleur/in
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Ziseleur/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
B1
Zupfinstrumentenmacher/in
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Zupfinstrumentemacher/in. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 27.01.1997 tritt zum 30.07.2014 außer Kraft. Mit Wirkung zum 01.08.2014 gilt die Ausbildungsordnung vom 30.06.2014.
B1
Zupfinstrumentenmacher/in FR Gitarrenbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
B1
Zupfinstrumentenmacher/in FR Harfenbau
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
A
Zweiradmechaniker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
-
Zweiradmechanikerwerker/in
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
A
Zweiradmechatroniker/in FR Fahrradtechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
A
Zweiradmechatroniker/in FR Motorradtechnik
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
Gewerk
Berufsgruppe
Anlage
Filter
Beruf
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Änderungsschneider
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung fünf Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung fünf Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst vier Handlungsfelder.
Vorgängerberufe waren die Berufe Gas- und Wasserinstallateur/in sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Augenoptiker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Bäcker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Backofenbauer/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Behälter- und Apparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Bestattungsgewerbe
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Erprobung im Jahr 2003, zunächst befristet bis 2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt. Diese gilt ab 1.08.2007.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Betonstein- und Terrazzohersteller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Bodenleger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Bogenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Bootsbauer/in. Mit der Ausbildungsordnung vom 26.06.2000 sind die Ausbildungsordnungen Bootsbauer/in und Schiffbauer/in aufgehoben. Die Ausbildungsordnung zum/zur Bootsbauer/in ist zum 01.08.2011 neu erlassen worden und umfasst neu zwei Fachrichtungen.
Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Bootsbauer/in zum 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst neu zwei Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 26.06.2000 (BGBl.) ist mit Wirkung zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Boots- und Schiffbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Böttcher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Brunnenbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Buchbinder
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufe zum/zur Buchbinder/in (HwO/BBIG) zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Bis dahin umfasste der Beruf drei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Buchbinder/in nach Handwerksordnung.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Buchbinder
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Buchbinder/in nach Handwerksordnung zum 1.08.2011 mit Pflicht- und Wahlqualifikationen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Der Vorgängerberuf zum/zur Buchbinderin (HwO/BBIG)umfasste drei Fachrichtungen.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Buchhändler/in zum 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst Wahlqualifikationen. Die Ausbildungsordnung vom 05.03.1998, BGBl. Teil I/S. 462 ist mit Wirkung zum 31.07.2011 aufgehoben. Sie umfasste drei Schwerpunkte.
Gültigkeit bis:
31.07.2010
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Büchsenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Büchsenmacher/in. Die Ausbildungsordnung vom 6.04.1989 (BGBl.) ist somit zum 31.07.2010 ungültig. Hier betrug die Ausbildungsdauer 42 Monate. Mit Wirkung zum 1.08.2010 gilt die Ausbildungsordnung vom 26.05.2010 (BGBl.)mit einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Büchsenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Büchsenmacher/in zum 1.08.2010. Die Ausbildungsdauer beträgt nun statt 42 Monate 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 6.4.1989 (BGBl.) ist mit Wirkung zum 31.07.2010 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Bürsten- und Pinselmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Chemigraf/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Chirurgiemechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Dachdecker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Damenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Dreher/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Drucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste vier Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Druck, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Edelsteinschleifer- und graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroinstallateur/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektromaschinenbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik, gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektromechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Automatisierungstechni(BBIG), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war u. a. der Beruf Industrieelektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Betriebstechnik (BBIG, Industrielle Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Energielektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Geräte und Systeme (BBIG, Industrielle Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war u. a. der Beruf Industrieelektroniker/in, Kommunikationselektroniker/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
dieser Beruf ist keiner Berufsgruppe zugeordnet
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst drei Fachrichtungen, die statistisch einzeln ausgewiesen werden. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektronistallateur/in, Elektromechaniker/in und Fernmeldeanlagenelektroniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieses/r Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Die Erprobungsverordnung ist im Jahr 2008 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Vorgängerberufe waren die Berufe Elektromaschinenbauer/in (HWO) und Elektromaschinenmonteur/in (BBIG). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektromaschinenbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Energieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in für Betriebstechnik (Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Estrichleger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2007. Er kann auf den Ausbildungberuf Holz- und Bautenschützer/in angerechnet werden.

Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Lagerlogistik, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Fachkraft für Lagerwirtschaft, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Lagerwirtschaft zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist die Fachkraft für Lagerlogistik, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Gerber
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachkraft für Lederverarbeitung, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Mit der Neuordnung zur Fachkraft für Lederverarbeitung ist die Vorschrift zur Ausbildung zum/zur Schuh- und Lederwarenstepper nicht mehr anzuwenden.
Anrechnung: Die Ausbildung der Fachkraft für Lederverarbeitung ist mit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer von zwei Jahren auf die Ausbildung zum/zur Schuhfertiger/in oder mit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer von einem Jahr auf die Ausbildung zum/zur Sattler/in anzurechnen.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zur Fachkraft für Metalltechnik in vier Fachrichtungen, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Drahtwarenmacher,Drahtzieher,Federmacher,Fräser,Gerätezusammensetzer,Kabeljungwerker, Maschinenzusammensetzer, Metallschleifer, Revolverdreher, Schleifer und Teilezurichter. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2013 aufgehoben.

Die Berufsaubildung kann in folgenden Berufen fortgesetzt werden (je nach Fachrichtung (FR)):
FR 1: Fertigungsmechaniker, Industriemechaniker;
FR 2: Anlagenmechaniker, Konstruktionsmechaniker,Metallbauer FR Konstruktionstechnik;
FR 3: Zerspanungsmechaniker, Feinwerkmechaniker SW Zerspanungstechnik;
FR 4: Stanz- und Umformmechaniker
Fortsetzung nach den Vorschriften dieser Berufe ab dem 3. Ausbildungsjahr
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Speiseeishersteller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
je 2 Ausbildungsverhältnisse in 2003 und 2004
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachlagerist/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate und kann auf die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik angerechnet werden.
Vorgängerberuf war der Beruf Handelsfachpacker/in, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung, HWK Heilbronn, 2012). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 147, veröffentlicht im Jahr 2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Sie umfasst die Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 144, veröffentlicht im Jahr 2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildung umfasst den Schwerpunkt PKW-Technik.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 143, veröffentlicht im Jahr 2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Sie umfasst die Fachrichtung Konstruktionstechnik.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 153, veröffentlicht im Jahr 2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Diese Regelung basiert auf der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung verabschiedeten Musterregelung Nr. 146, veröffentlicht im Jahr 2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Konstanz). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung, HWK Ulm, 2012). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen werden.
Vorgängerberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, die damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Schwerpunkte, die statistisch einzeln ausgewiesen wurden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
2-jähriger Ausbildungsberuf, anrechenbar an den Zweiradmechaniker.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fahrzeuginnenausstatter/in, gültig ab 1.08.2003. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Fahrzeugpolsterer/in, der damit zum 31.7.2003 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Feinmechaniker/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Feinoptiker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Feintäschner/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Sattler/in, gültig ab 1.08.2005. Dieser umfasst drei Fachrichtungen.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst 3 Schwerpunkte. Nach Erprobung der Verordnung im Jahr 2003 wurde der Beruf im Jahr 2008 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt. Mit Neuordnung des Berufes im Jahr 2010 wurde eine vierter Schwerpunkt hinzugefügt.
Vorgängerberufe waren die Berufe Dreher/in, Feinmechaniker/in, Maschinenbaumechaniker/in und Werkzeugmacher/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2002 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Fernmeldeanlagenelektroniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker/in (HWO), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Korb- und Flechtwerkgestalter
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Flechtwerkgestalter/in, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Schwerpunkte.
Vorgängerberuf war der Beruf Korbmacher/in,der damit zum 31.07.2006 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Fleischer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Flexograf/in zum 31.07.2011. Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Flexografie, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Fluggerätemechaniker/in zum 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 20.06.1997/S. 1465 (BGBl.) mit 1. Änderung: BGBl. I/15.11.2003/S. 2304 und 2. Änderung BGBl. I/18.05.2004/S. 992 ist mit Wirkung zum 31.07.2013 aufgehoben. Bis dahin war dies ein Monoberuf.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Fotografen
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Fotografen
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zjm 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen (Kammerregelung HWK Karlsruhe, Konstanz). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Friseure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Galvaniseure
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Galvaniseur/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Oberflächebeschichter/in, gültig ab 1.08.2005.
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Galvanoplastiker/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gas- und Wasserinstallateur/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik , gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Gebäudereiniger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Geigenbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Gerber
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Gerüstbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Glas- und Kerammaler/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Industriekeramiker/in, gültig ab 1.08.2005.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glas- und Porzellanmaler
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glaser
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasveredler
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Glockengießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gold-, Silber- und Aluminiumschläger/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Graveure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Gürtler/in und Metalldrücker/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Handelsfachpacker/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 24 Monate und konnte auf die Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik angerechnet werden.
Nachfolgeberuf ist der/die Fachlagerist/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit bis:
25.02.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Handschuhmacher
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Handschuhmacher/in zum 25.02.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Handzuginstrumentenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Herrenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2007. Der zweijährige Ausbildungberuf Fachkraft im Holz- und Bautenschutzgewerbe kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Holzbildhauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Holzblasinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Hildesheim-Südniedersachsen). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Dieser Berufe wurde 2012 aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der/die Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 bzw. 36 Monate. Bis 2008 wurden diese statistisch gemeinsam erfasst.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Hörakustiker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Hörakustiker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur im Jahr 2006 und 2008 gemeldet.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Modisten
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Hut- und Mützenmacher/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Modist/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Immobilienkaufmann/frau, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst Wahlqualifikationen.
Vorgängerberuf war der/die Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, der damit zum 31.7.2006 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industrieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Automatisierungstechnik bzw. für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industrieelektroniker/in (zwei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Automatisierungstechnik bzw. für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Industriekeramiker/in in vier Ausrichtungen, gültig ab 1.08.2005.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriekeramiker/in (Berufsausbildung in der keramischen Industrie), gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glas- und Kerammaler/in, Industriekeramiker, Kerammodelleinrichter/in und Kerammodelleur/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 ungültig.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriemechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 4 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Industriemechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 4 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Informationstechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kälteanlagenbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kälteanlagenbauer/in zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechatroniker/in für Kältetechnik, gültig ab 1.08.2007.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in, gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008.
Vorgängerberufe waren die Berufe Karosserie- und Fahrzeubauer/in sowie Wagner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Büromanagement gültig ab 1.08.2014. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Bürokaufmann/frau, Kaufmann/frau für Bürokommunikation und der/die Fachangestellte für Bürokommunikation. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2014 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Marketingkommunikation, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Werbekaufmann/frau, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Speditionskaufmann/frau, der damit zum 31.7.2004 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kaufmann/frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Immobilienkaufmann/frau, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Keramiker
Anmerkungen:
Aufhebung der Ausbildungsordnung zum/zur Keramiker/in vom 19.03.1984 (BGBl.) zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste drei Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2009 gilt die Ausbildungsordnung vom 27.05.2009.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Keramiker
Anmerkungen:
Neuordnung der Ausbildungsordnung zum/zur Keramiker/in mit Wirkung zum 1.08.2009. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst Wahlqualfikationen.
Die Ausbildungsordnung vom 19.03.1984 ist hiermit aufgehoben. Sie umfasste drei Fachrichtungen.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Klavier- und Cembalobauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Klempner
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kommunikationselektroniker/in (drei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kommunikationselektroniker/in (drei Fachrichtungen) zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Elektroniker für Geräte und Systeme(Industriellen Elektroberufe), gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Konditoren
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Konstruktionsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 5 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Konstruktionsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung 5 Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Korb- und Flechtwerkgestalter
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Korbmacher/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste zwei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Flechtwerkgestalter/in, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Kosmetiker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugelektriker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugmechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate und umfasste drei Schwerpunkte.
Nachfolgeberuf ist der/die Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Überführung von der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst vier Schwerpunkte.
Vorgängerberufe waren die Berufe Kraftfahrzeugelektriker/in und Kraftfahrzeugmechaniker/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2003 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Entwicklung und Erprobung im Jahr 2004, zunächst befristet bis 2009 und verlängert bis 2013. Die Ausbildungsordnung ist zum 31.07.2013 ausgelaufen.
Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Die Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechatroniker kann in der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Mechaniker für Landmaschinentechnik, Mechaniker für Vulkanisationstechnik oder Zweiradmechaniker in der Fachrichtung Motorradtechnik (neu ab 2009) nach den Vorschriften für die zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Kürschner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen(IHK-Regelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Statistisch wurde nur ein Ausbildungsverhältnise registriert (Prüfung in 2009).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Land- und Baumaschinenmechatroniker/in , gültig ab 1.08.2014. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der/die Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik (vormals Mechaniker/in für Landmaschninentechnik). Die Ausbildungsordnungen dieses Berufes ist zum 31.07.2014 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Landmschinenmechaniker/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik, gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maler und Lackierer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur 1 Ausbildungabschluss in 2008.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate und umfasst fünf Schwerpunkte.
Die Ausbildung kann je nach Schwerpunkt (SW) in weiteren Ausbildungsberufen angerechnet werden:
SW 1 - Metall-/Kunstststofftechnik: Verfahrensmechaniker/in Kunststoff- und Kautschuktechnik; Feinwerkmechaniker/in;Fertigungsmechaniker/in;Industriemechaniker/in;Werkzeugmechaniker/in;Zerspanungsmechaniker/in;
SW 2 - Textiltechnik: Produktionsmechaniker/in -Textil;
SW 3 - Textilveredelung: Produktveredler/in -Textil;
SW 4 - Lebensmitteltechnik: Fachkraft für Lebensmitteltechnik; Molkereifachmann/frau (gilt nur noch für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis 8.04.2006 begründet wurden); Fachkraft für Fruchtsafttechnik;Brauer/in und Mälzer/in
SW 5 - Druckweiter- und Papierverarbeitung: alt -> Buchbinder/in,FR Buchfertigung (Serie) und Druckweiterverarbeitung (Serie);Verpackungsmittelmechaniker/In und neu ->Packmitteltechnolge/in
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Maschinenbaumechaniker/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Maskenbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst zwei Schwerpunkte.
Vorgängerberufe waren die Berufe Damen-, Herren- und Wäscheschneider/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mathematisch-Technische/r Softwarentwickler/in, gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Mathematisch-technische/r Assisten/in, der damit zum 31.7.2007aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Maurer und Betonbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kraftfahrzeugtechniker
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf zur Erprobung im Jahr 2003, zunächst befristet bis 2007, und verlängert bis 2009. Die Überführung der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008. Die Ausbildungsordnung wurde zum 31.07.2013 aufgehoben.
Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Dieser Beruf ist dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zugeordnet.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechaniker/in für Land- und Baumschinentechnik, gültig ab 1.08.2003 als Erprobungsverordnung. Die Überführung von der Erprobungsverordnung in eine reguläre Ausbildungsordnung erfolgte im Jahr 2008. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Landmschinenmechaniker/in,der damit zum 31.07.2008 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst zwei Fachrichtungen.
Vorgängerberuf war der Beruf Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in, dessen Ausbildungsordnung damit zum 31.07.2004 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Kälteanlagenbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mechatroniker/in für Kältetechnik, gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Kälteanlagenbauer/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2007 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in Digital und Print (HWO/BBIG), gültig ab 1.08.2007. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen einschließlich Wahlqualifikationen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Mediengestalter/in für Digital und Print (BBIG) sowie Schriftsetzer/in (HWO). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2007 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Print- und Medientechnologen
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in Flexografie, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Flexograf/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien (BBIG) zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste vier Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Digital und Print (HWO/BBIG), gültig ab 1.08.2007.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Kaufmännische Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Druck mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Drucker/in und Steindrucker/in. Sie sind damit aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Druckverarbeitung mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Buchbinder/in (HWO/BBIG), der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Anrechnung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum/zur Medientechnologen/in Druckverarbeitung um zwei Jahre verkürzt werden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Siebdrucker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Medientechnologe/in Siebdruck mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Siebdrucker/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Glockengießer, Zinngießer/in und sowie Metallformer/in und Metallgießer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.1998 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Ziseleur/in, Gold-, Silber- und Aluminiumschläger/in sowie Gürtler/in und Metalldrücker/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.1998 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Metallblasinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Metallformer/in und Metallgießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zjm 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Karlsruhe, Reutlingen, Koblenz). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate.
Der Ausbildungsberuf wurde aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Modellbauer/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Technische/r Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009.
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Modellbaumechaniker/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate und umfasste zwei Fachrichtungen.
Nachfolgeberuf ist der/die Technische/r Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Modisten
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Modist/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Modist/in (nach Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1966) sowie Hut- und Mützenmacher/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Müller/in zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft), gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft), gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Müller/in, dessen Ausbildungsordnung damit zum 31.07.2006 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
31.07.2009
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Musikalienhändler/in zum 31.07.2009. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Musikfachhändler/in, gültig ab 1.08.2009.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Musikfachhändler/in (Erprobungsverordnung), gültig ab 1.08.2009. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Musikalienhändler/in, der damit zum 31.07.2009 aufgehoben ist.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Galvaniseure
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Oberflächenbeschichter/in, gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Galvaniseur/in, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Ofen- und Luftheizungsbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Ofen- und Luftheizungsbauer/in, gültig ab 1.08.2006. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe waren die Berufe Backofenbauer/in sowie Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2006 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Orgel- und Harmoniumbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädietechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in zum 31.07.2013. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Orthopädietechnik-Mechaniker/in, gültig ab 1.08.2013.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädieschuhmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Orthopädietechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Orthopädietechnik-Mechaniker/in mit drei Schwerpunkten, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Der Vorgängerberuf Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in ist damit zum 31.07.2013 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Packmitteltechnologe/in, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Verpackungsmittelmechaniker/in, der damit zum 31.7.2011 aufgehoben ist.
Anrechung:
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum/zur Packmitteltechnologen/in um zwei Jahre verkürzt werden.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Parkettleger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Bisher nur ein Ausbildungsverhältnis, mit Abschlussprüfung im Jahr 2009.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2008. Sie umfasst drei Einsatzgebiete.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Raumausstatter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.07.2004
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Rolladen- und Jalousiebauer/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in, gültig ab 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberuf war der Beruf Rolladen- und Jalousiebauer/in]. Die Ausbildungsordnungen dieses Berufes ist damit zum 31.07.2004 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Sattler/in, gültig ab 1.08.2005. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate und umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Sattler/in (als Monoberuf) und Feintäschner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2005 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sattler und Feintäschner
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
07.05.2008
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Schirmmacher
Anmerkungen:
Aufhebung des/r Ausbildungsberufe/s zum/zur Schirmmacher/in zum 07.05.2008. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen (Kammerregelungen HWK Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz und
Reutlingen). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Berufe wurde aufgehoben.
Nachfolgeberufe sind der/die Fachpraktiker/in für Metallbau (HWK Konstanz, 2011) und Fachpraktiker/in für Metallbautechnik (HWK Stuttgart, 2008).
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Schmucktextilienhersteller/in zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Produktionsmechaniker/in Textil, gültig ab 1.08.2005.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Präzisionswerkzeugmechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Schornsteinfeger
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2007
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Drucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Schriftsetzer/in (nach HWO) zum 31.07.2007. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate und umfasste zwei Schwerpunkte.
Nachfolgeberuf ist der/die Mediengestalter/in Digital und Print, gültig ab 1.08.2007.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Schuhmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Segelmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Seiler
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Siebdrucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Siebdrucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Siebdruck, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Gold- und Silberschmiede
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Speditionskaufmann/frau zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Speiseeishersteller
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf (Entwicklung und Erprobung). Die Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate. Die Berufsausbildung kann in einem der folgenden Ausbildungsberufe fortgesetzt werden:
1. Konditor/in nach den Vorschriften des 2. und 3. Ausbildungsjahr
2. Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Konditorei, nach den Vorschriften des 2. und 3. Lehrjahres
3. Fachkraft im Gastgewerbe nach den Vorschriften des 2. Ausbildungsjahres
Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2008 und ist befristet bis 31.07.2013. Die Befristung wurde um ein Jahr bis 31.07.2014 verlängert.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neu entstandener Beruf. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Die Ausbildungsordnung gilt ab 1.08.2013.
Die erfolgreich abgelegt Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik kann unter Berücksichtigung der hier erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsverordnung angerechnet werden.
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Steindrucker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Steindrucker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Medientechnologe/in Druck, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Steinmetzen und Steinbildhauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2000
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Flexografen
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Stereotypeur/in zum 31.07.2000. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Flexograf/in, gültig ab 1.08.2000.
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Sticker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Sticker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Straßenbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Stricker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Stricker/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Stuckateure
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Elektrotechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch nur im Jahr 2006 1 Ausbildungsverhältnis.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Modellbauer/in, gültig ab 1.08.2009. Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Modellbauer/in (nach HwO) und Modellbaumechaniker/in (nach BBIG). Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2009 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Gültig ab 1.08.2009. Vorgängerberufe waren der/die Modellbauer/in (nach HwO) und der/die Modellbaumechaniker/in (nach BBIG). Der Ausbildungsberuf umfasst drei Fachrichtungen.
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Modellbauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2016
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Produktdesigner/in, gültig ab 1.08.2011 und zunächst befristet bis 31.07.2016. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate und umfasst zwei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Technische/r Zeichner/in und Produktdesigner/in (Ausbildungsdauer 36 Monate, Monoberuf). Die Ausbildungsordnungen dieser beiden Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Technischen Produktdesigner/in. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 24.05.2005(BGBl.) ist somit zum 31.07.2011 ungültig. Mit Wirkung zum 1.08.2011 gilt die Ausbildungsordnung vom 21.06.2011(BGBl.).
Der Beruf ist im Jahr 2005 neu enstanden.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Systemplaner/in, gültig ab 1.08.2011 und zunächst befristet bis 31.07.2016. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der neu geordnete Beruf umfasst drei Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Technische/r Zeichner/in und Produktdesigner/in. Die Ausbildungsordnungen dieser beiden Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Technischen Zeichner/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungdauer betrug 42 Monate und umfasste fünf Fachrichtungen.
Nachfolgeberufe sind die Berufe Technische/r Produktdesigner/in und Technische/r Systemplaner/in gültig ab 1.08.2011.
Anmerkung:
Handwerksbetriebe, die bislang Technische Zeichner/innen in den Fachrichtungen Maschinen- und Anlagentechnik oder Holztechnik ausgebildet haben, wird empfohlen, ihre Nachwuchskräfte künftig als Technische Produktdesigner/in in den Fachrichtungen Produktgestaltung und -konstruktion oder Maschinen- und Anlagenkonstruktion auszubilden.
Für den/die Technischen Systemplaner/in gibt es die drei Fachrichtungen:
Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnische Systeme.
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Mit dem Inkrafttreten der Fachkraft für Metalltechnik in drei Fachrichtungen zum 1.08.2013 sind zahlreiche Ausbildungsberufe aufgehoben worden:
Drahtwarenmacher (2-jährig),
Drahtzieher (2-jährig),
Federmacher (2-jährig),
Fräser (2-jährig),
Gerätezusammensetzer (1 1/2-jährig),
Kabeljungwerker (2-jährig),
Maschinenzusammensetzer (1 1/2-jährig),
Metallschleifer (2-jährig),
Revolverdreher (2-jährig),
Schleifer (2-jährig)und
Teilezurichter (2-jährig).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der neu gestaltete Beruf umfasst sechs Fachrichtungen.
Vorgängerberufe waren die Berufe Sticker/in, Stricker/in und Weber/in. Die Ausbildungsordnungen dieser Berufe sind damit zum 31.07.2011 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Textilgestalter
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2005
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Textilmechaniker/in Weberei zum 31.07.2005. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Prouktionsmechaniker/in Textil, gültig ab 1.08.2005.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Textilreiniger
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Glasbläser und Glasapparatebauer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42l der Handwerksordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Dresden). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der Tiefbaufacharbeiter (nach §42l HWO, 2004).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Holzgewerbe
Gewerk:
Tischler
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung HWK Oberfranken). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate. Der Beruf wurde aufgehoben. Nachfolgeberuf ist der/die Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (2012).
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Uhrmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Der/Die Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik enthielt in der Ausbildungsordnung von 1997 4 Schwerpunkte, die im Jahr 2006 um weitere 2 Schwerpunkte erweitert wurden.
Zum 1.08.2012 wurde eine neue Ausbildungsordnung verabschiedet. Diese enthält nun aktuell 7 Fachrichtungen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
30.11.-0001
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Nur 1 Ausbildungsverhältnis in 2002 bzw. 2012.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Müller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Vergolder
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Zweijähriger Beruf, der unter den Bedingungen des 3. Lehrjahres die Ausbildung im Kaufmann/frau für Einzelhandel fortsetzen kann.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Ausbildungsordnung für behinderte Menschen nach § 42m der Handwerksordnung (Kammerregelung). Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes Vermessungstechniker in zwei Fachrichtungen mit Inkrafttreten zum 1.08.2010. Die Ausbildungsdauer umfasst 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Verpackungsmittelmechanik/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Packmitteltechnologe/in, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Vulkaniseur/in und Reifenmechaniker/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.10.2030
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Wachszieher
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
07.05.2008
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Wagner/in zum 07.05.2008. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Aufgegangen ist der Ausbildungsberuf im Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Maßschneider
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Damenschneider/in zum 31.07.2004. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Maßschneider/in, gültig ab 1.08.2004.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2011
Berufsgruppe:
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gewerk:
Weber
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Weber/in zum 31.07.2011. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Textilgestalter/in im Handwerk, gültig ab 1.08.2011.
Gültigkeit bis:
31.07.2013
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Weinküfer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Weinküfer/in zum 31.07.2013. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Weintechnologe/in, gültig ab 1.08.2013.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Lebensmittelgewerbe
Gewerk:
Weinküfer
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Weintechnologen/in, gültig ab 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Vorgängerberufe war der Beruf Weinküfer/in. Die Ausbildungsordnung dieses Berufes ist damit zum 31.07.2013 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2006
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Werbekaufmann/frau zum 31.07.2006. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Kaufmann/frau für Marketingkommunikation, gültig ab 1.08.2006.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Betonstein- und Terrazzohersteller
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Statistisch wurde das letzte Ausbildungsverhältnis im Jahr 2007 registriert (Prüfung). Dieser Ausbildungsberuf wurde im Jahr 2013 neu geordnet.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkstoffprüfer/in] zum 1.08.2013. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate.Der Ausbildungsberuf umfasst nun vier Fachrichtungen. Die Ausbildungsordnung vom 29.05.1996/S. 773, BGBl. ist mit Wirkung zum 31.07.2013 aufgehoben. Diese umfasst drei Schwerpunkte.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2002
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Feinwerkmechaniker
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmacher/in zum 31.07.2002. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Feinwerkmechaniker/in, gültig ab 1.08.2002.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.

Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Werkzeugmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigung
Gewerk:
Zahntechniker
Anmerkungen:
Gültigkeit bis:
31.07.2003
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Installateur und Heizungsbauer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in zum 31.07.2003. Die Ausbildungsdauer betrug 42 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik , gültig ab 1.08.2003.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasste bisher vier Fachrichtungen. Mit Wirkung zum 1.08.2004 sieht die Ausbildungsordnung Einsatzgebiete vor. Die Ausbildungsordnung wurde zunächst zur Erprobung und Entwicklung erlassen und ist im Jahr 2007 in eine reguläre Ausbildungsordnung überführt worden.

Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
Gültigkeit bis:
31.07.2004
Berufsgruppe:
Sonstige Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Zerspanungsmechaniker/in zum 1.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt 42 Monate. Der Ausbildungsberuf umfasst bisher vier Fachrichtungen. Zwei dieser Fachrichtungen wurden statistisch einzeln erfasst. Die Ausbildungsordnung der Industriellen Metallberufe vom 15.01.1987 (BGBl. I, S. 274),
geä. 09.07.2003 (BGBl. I, S. 1359) ist mit Wirkung zum 1.08.2004 aufgehoben.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Bau- und Ausbaugewerbe
Gewerk:
Zimmerer
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metall- und Glockengießer
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Zinngießer/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metall- und Glockengießer/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit bis:
31.07.1998
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Metallbildner
Anmerkungen:
Aufhebung des Ausbildungsberufes zum/zur Ziseleur/in zum 31.07.1998. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate.
Nachfolgeberuf ist der/die Metallbildner/in, gültig ab 1.08.1998.
Gültigkeit bis:
31.07.2014
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Neuordnung des Ausbildungsberufe zum/zur Zupfinstrumentemacher/in. Die Ausbildungsdauer betrug 36 Monate. Die Ausbildungsordnung vom 27.01.1997 tritt zum 30.07.2014 außer Kraft. Mit Wirkung zum 01.08.2014 gilt die Ausbildungsordnung vom 30.06.2014.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe
Gewerk:
Zupfinstrumentenmacher
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Behinderten-Ausbildungsberufe
Gewerk:
dieser Beruf ist keinem Gewerk zugeordnet
Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsregelung für behinderte Menschen. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:
Gültigkeit:
ja
Berufsgruppe:
Elektro- und Metallgewerbe
Gewerk:
Zweiradmechaniker
Anmerkungen:

Kontakt

  • Betriebsstatistik
    • Katja Kaule
    • Wirtschafts-und Umweltpolitik
    • Kaule@zdh.de
    • Tel.: 030-20619266
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