Statistik der Fortbildungsprüfungen

Die Statistik der Fortbildungsprüfungen als Bestandteil der Weiterbildungsstatistik wird nach Teilnehmern, Bestehen und Wiederholung unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Merkmale ermittelt.
 
In der Statistik der Fortbildungsprüfungen werden berücksichtigt :
Fortbildungsregelungen erlassen nach § 53 sowie § 81 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO (Kammerregelungen) als auch Fortbildungsregelungen erlassen nach § 54 sowie § 81 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfung nach § 45 HwO).

Kontakt

  • Betriebsstatistik
  •  
  • Ausbildung/Bildung