Seit dem 19. September 2024 liegt die Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts für das Berichtsjahr 2022 vor. Dieser Auswertung des Unternehmensregisters, die seit dem Berichtsjahr 2008 erfolgt, können Angaben zu Unternehmen im Handwerk, tätigen Personen und Umsätzen in den Anlage-A- und den Anlage-B1-Handwerken entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf alle Handwerksunternehmen, die im Berichtsjahr einen Jahresumsatz von mehr als 22.000 € erzielt haben und/oder kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres über mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens 12 geringfügig entlohnte Beschäftigte verfügt haben. Die Ergebnisse können auf den ZDH-Internetseiten zur Handwerkszählung abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Statistische Bundesamt die sogenannte Fachserie zur Handwerkszählung, die alle Ergebnisse in einem Dokument zusammenfasst, eingestellt hat und diese dort ausschließlich über die Datenbank GENESIS-Online abrufbar sind.
Weiterhin war infolge der Abbildung der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2020 eine technische Anpassung der in der Datenbank genutzten Datenquader notwendig. Dies hat zur Folge, dass in GENESIS-Online für die Handwerkszählung getrennte Zeitreihen für die Berichtsjahre 2008 bis 2019 und ab dem Berichtsjahr 2020 abzurufen sind.
Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2021 wurde in der Handwerkszählung 2022 vollständig berücksichtigt. So wurden die Gewerke Drucker, Siebdrucker und Flexografen im neuen Gewerk Print- und Medientechnologe zusammengefasst. Auch die Überführung des Kosmetikerhandwerks in die Anlage B1 ist nun berücksichtigt. Ebenso vollzogen wurden die Änderungen der Gewerkenamen bei Werkstein- und Terrazzoherstellern, Präzisionswerkzeugmechanikern sowie Land- und Baumaschinenmechatronikern.
Handwerkszählung Link zum Statistischen Bundesamt.